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Verbraucherkanzlei bezwingt Wohnmobilhersteller im Dieselskandal Erfolgreiches Schadensersatzverfahren gegen Fiat Chrysler geführt

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Köln/Meiningen (ots) Jetzt kostenlos prüfen

Die Rechte von Wohnmobilbesitzern bekommen im Abgasskandal deutlichen Aufwind. Eine Partnerkanzlei von halloAnwalt – die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei – erstritt jüngst ein Schadensersatzurteil für ihren Mandanten. Das Landgericht Meiningen hat den italienischen Fahrzeughersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Italy zu einer Entschädigungssumme von rund 37.700 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt.

Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Käufers

Im konkreten Fall, des im Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 1 O 425/21 beim LG Meiningen verkündeten Urteils, hatte ein Mandant der Verbraucherrechtskanzlei gegen den Hersteller seines Wohnmobils Schadensersatzklage eingereicht. Das Urteil bestätigte, dass der Fahrzeugbesitzer des Modells FIAT Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 gemäß § 826 BGB „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ worden ist.

Das Gericht stellt nach Prüfung der Sachlage fest, dass unstreitig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Diese Software sorgt dafür, dass das Fahrzeug gesetzeskonforme Emissionswerte auf dem Prüfstand erreicht. Im tatsächlichen Straßenverkehr liegen die Abgaswerte jedoch deutlich darüber. Dass diese Einrichtung bewusst zu Täuschungszwecken in den Dieselmotor integriert worden war, sieht das Gericht als bewiesen an.

Millionenfach Fahrzeugbesitzer im Abgasskandal betroffen

Nach mittlerweile knapp sechseinhalb Jahren ist deutlich geworden, dass es sich bei dem Abgasskandal um einen weitreichenden Betrug an Verbrauchern handelt. Zahlreiche Hersteller und Millionen Fahrzeuge sind seit Bekanntwerden der ersten Manipulationsvorwürfe in den Fokus internationaler Ermittlungen geraten.

halloAnwalt schätzt, dass weitere Urteile folgen werden

Dass nun FCA als Fahrzeughersteller und Teilezulieferer von Wohnmobilen zu Schadensersatz verurteilt wurde, leistet der Verbraucherseite deutliche Dienste. Die Verbraucherschützer von halloAnwalt werten das LG-Urteil als wegweisend in diesem Zusammenhang.

„Unserer Einschätzung nach werden dem neuesten Urteil des Landesgerichts Meiningen mit großer Wahrscheinlichkeit weitere vielversprechende folgen. Wir verstehen es als wichtiges Zeichen in Richtung Verbraucherschutz, dass der italienische Hersteller trotz seiner Ausführungen zur Schadensersatzzahlung verurteilt wurde“, so Jörg Peter Pilzweger, auf den Abgasskandal spezialisierter Rechtsanwalt der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, die halloAnwalt-Kooperationspartner ist.

Kostenlose Einschätzung der Erfolgsaussichten

Fahrzeugbesitzer, die vermuten, dass sie selbst vom Abgasskandal betroffen sind, haben die Möglichkeit, über die Website von halloAnwalt einen kostenlosen Schnell-Check durchzuführen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung schätzt ein auf den Abgasskandal spezialisierter Anwalt die Schadensersatzansprüche ein.

Pressekontakt:

Telefon: 0221 / 8282 9201
E-Mail: presse@halloanwalt.de

Original-Content von: halloAnwalt GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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