Straßburg/Berlin (ots)
Emissionsneutralität für neue Pkw und Kleintransporter bis 2035: Europäisches Parlament und EU-Staaten einigen sich auf neue Regeln
- Erste Regeln als Teil des „Fit for 55“-Pakets vereinbart
- Neue Methodik zur Bewertung der CO2-Emissionen während des gesamten Lebenszyklus
- Berücksichtigung der tatsächlichen Emissionen
- Abmilderung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des grünen Übergangs durch angemessene Finanzierung
Am Donnerstagabend (27.10.) erzielten das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Rat eine vorläufige Einigung über die neuen CO2-Emissionsreduktionsziele für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge.
Die EU-Verhandlungsführer erzielten eine Einigung mit den Mitgliedstaaten über den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, bis 2035 eine emissionsfreie Straßenmobilität zu erreichen (ein EU-weites Flottenziel zur Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen um 100 % gegenüber 2021). Dies ist die erste Einigung im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets und ein klares Signal im Vorfeld der UN-Klimakonferenz COP27, dass die EU es ernst meint mit der Verabschiedung konkreter Gesetze, um die ehrgeizigeren Ziele des EU-Klimagesetzes zu erreichen.
Bewertung der Lebenszyklusemissionen und der Fortschritte auf dem Weg zu einer emissionsfreien Straßenmobilität
Dem Europäischen Parlament ist es gelungen, eine Methodik für die Bewertung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von auf dem EU-Markt verkauften Personenkraftwagen und Kleintransportern einzuführen und die entsprechenden Daten zu melden. Die Kommission wird diese Methodik bis 2025 vorlegen, gegebenenfalls zusammen mit Legislativvorschlägen.
Außerdem wird die Kommission bis Ende 2025 und danach alle zwei Jahre einen Bericht veröffentlichen, um die Fortschritte auf dem Weg zu einer emissionsfreien Straßenmobilität zu bewerten. Der Bericht wird sich mit den Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Beschäftigung, mit den Fortschritten bei der Energieeffizienz und der Erschwinglichkeit von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen sowie mit Informationen über den Markt für Gebrauchtfahrzeuge befassen.
Angleichung der Emissionsgrenzwerte an tatsächliche Emissionen
Die Kommission wird die Diskrepanz zwischen den Emissionsgrenzwerten und den realen Kraftstoff- und Energieverbrauchsdaten überwachen und jährlich darüber berichten, mit dem Ziel, die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen der Hersteller ab 2030 anzupassen.
Finanzierung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs im Automobilsektor
Die Einigung sieht vor, dass die bestehenden EU-Finanzmittel für den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen und verwandten Technologien eingesetzt werden, insbesondere für KMU entlang der Automobilzulieferkette sowie für gefährdete Regionen und Gemeinden.
Weitere in der Verordnung vorgesehene Maßnahmen:
- Der Anreizmechanismus für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge („ZLEV“) wird überarbeitet und mit einem höheren Richtwert versehen, um sicherzustellen, dass er an die aktuellen Absatztrends angepasst ist und erschwingliche emissionsfreie Fahrzeuge auf den EU-Markt bringt;
- Herstellern, die für kleine Produktionsmengen in einem Kalenderjahr verantwortlich sind (1.000 bis 10.000 neue Pkw oder 1.000 bis 22.000 neue Transporter), kann bis Ende 2035 eine Ausnahmeregelung gewährt werden (Hersteller, die für weniger als 1.000 Neuzulassungen pro Jahr verantwortlich sind, sind weiterhin ausgenommen);
– Die bestehenden Vorschriften für die Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen von Autos sollten bis Ende 2024 überprüft werden.
Zitat
Berichterstatter Jan Huitema (Renew, NL) sagte: „Mit diesen Zielvorgaben schaffen wir Klarheit für die Autoindustrie und regen Innovation und Investitionen für die Autohersteller an. Darüber hinaus wird der Kauf und das Fahren von emissionsfreien Autos für die Verbraucher billiger werden. Ich freue mich, dass wir uns heute mit dem Rat auf eine ehrgeizige Überarbeitung der Ziele für 2030 geeinigt und ein 100%-Ziel für 2035 unterstützt haben. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und sauberes Fahren erschwinglicher zu machen.“
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Einigung noch formell annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.
Hintergrund
Am 14. Juli 2021 legte die Europäische Kommission im Rahmen des Pakets „Fit for 55“ einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vor. Der Vorschlag soll zur Erreichung der EU-Klimaziele für 2030 und 2050 beitragen, den Bürgerinnen und Bürgern Vorteile bringen und die Innovation bei emissionsfreien Technologien fördern.
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